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   OLG Celle, 09.10.1959 - 8 U 49/58   

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OLG Celle, 09.10.1959 - 8 U 49/58 (https://dejure.org/1959,796)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.10.1959 - 8 U 49/58 (https://dejure.org/1959,796)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Oktober 1959 - 8 U 49/58 (https://dejure.org/1959,796)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 18.07.2018 - 12 U 8/18

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis des Werkunternehmers

    Grundsätzlich muss nämlich der Auftragnehmer nur auf die nachteiligen Folgen hinweisen, nicht aber Möglichkeiten der Abhilfe aufzeigen (so OLG Celle, Urteil vom 09.10.1959, 8 U 49/58, NJW 1960, 102).
  • OLG Hamm, 25.04.1983 - 8 U 368/82
    Eine Entscheidung nach § 5 HausrVO erübrigt sich, wenn die Ehegatten vereinbart haben, wer von ihnen den Mietvertrag fortsetzen wird, und - im Falle eines wie hier gegebenen gemeinsamen Ausbaus der Wohnung - welche Abfindung dem weichenden Ehegatten zu zahlen ist (vgl. zum Beispiel BayObLG NJW 1960, 102; FamRZ 1965, 513; Diederichsen, aaO § 5 HausrVO Anm. 1).
  • OLG Hamm, 02.01.1980 - 2 UF (Sbd) 39/79

    Gerichtsszuständigkeit bei Streitigkeiten über die Ehewohnung; Übergang des

    Das ist jedenfalls allgemein anerkannt für den Fall, daß der weichende Ehegatte an dem Ausbau der Wohnung mitbeteiligt war (OLG Hamm JMBl NW 1951, 214; BayObLG NJW 1960, 102; Diederichsen in Palandt, aaO Anh.
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